Scientists for Future Frankfurt kritisiert die unverhältnismäßige Kriminalisierung von Klimaaktivismus

Frankfurt am Main, 02. Juni 2025 – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am 24. März in einer 149-seitigen Schrift Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen fünf ehemalige Aktivist*innen der ehemaligen „Letzten Generation“ erhoben. Diese Anklage hat erhebliche Wellen geschlagen. Sie wirft nicht nur Fragen zur juristischen Tragfähigkeit dieses Vorwurfs auf, sondern auch zur Gleichbehandlung verschiedener Protestformen, zur politischen Instrumentalisierung des Rechtsstaats und zu den Folgen für das gesellschaftliche Vertrauen.

Zuallererst ist festzustellen, dass der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nur Vereinigungen erfasst, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind1. Zudem verlangt die herrschende Lehre, welche vom Bundesgerichtshof eingeführt wurde, dass von der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht2. In der Vergangenheit wurden aus diesem Grund Hausbesetzer, Wirtschaftsstraftaten und illegale Glücksspielringe von diesem Vorwurf freigesprochen, da sie allesamt die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.

Bei den im Gegensatz dazu deutlich harmloseren öffentlichen Sitz- und Klebeaktionen der Letzten Generation fehlen genau diese Merkmale: Der Zweck der „Letzten Generation“ ist eben nicht primär die Begehung von Straftaten. Der zivile Ungehorsam ist lediglich ein Mittel, um die Aufmerksamkeit der Gesellschaft wieder auf dringende Probleme zu lenken. Auch wenn es streitbar ist, ob dies der Sache förderlich war und die eingesetzten Mittel angemessen waren, so ist es jedoch zweifellos, dass die „Letzte Generation“ Nötigung nie als Selbstzweck zum Ziel hatte. Auch die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist im Hinblick auf die vergangenen Urteile stark anzuzweifeln, auch wenn diese Voraussetzung seit der Gesetzänderung von 2017 möglicherweise nicht mehr gegeben ist 3. Es lässt sich festhalten, dass der Versuch, zivilen Ungehorsam zum Zwecke der Forderung nach verstärkten Klimaschutz unter § 129 StGB zu subsumieren, als rechtlich kaum haltbar einzuschätzen ist.

Stattdessen zeigt sich ein auffälliger Doppelstandard, wenn man auf die jüngsten Bauernblockaden blickt. So konnten Landwirt*innen in Thüringen mit ihren Traktoren ganze Kreisverkehre blockieren, ohne dass ihnen eine Einordnung als kriminelle Vereinigung drohte oder Razzien folgten. Auch bundesweite Aktionen am „Chaos-Montag“ im Januar 2024 führten lediglich zu Anzeigen nach dem Versammlungs- und Verkehrsrecht, nicht aber nach § 129 StGB. Selbstverständlich nutzen auch Gewerkschaften ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht zur Durchführung von Streiks um ihre Forderungen durchzusetzen, auch wenn diese Aktionen eine erhebliche Behinderung des öffentlichen Lebens darstellen – man denke hier nur an Streiks im Gesundheitswesen oder im öffentlichen Nahverkehr. Im Gegensatz dazu sehen sich Klimaaktivist*innen für vergleichbare Verkehrsbehinderungen bereits in Gefängnisankündigungen oder hohen Geldstrafen4. Dieses Ungleichgewicht untergräbt das Vertrauen in eine gleichberechtigte Rechtsanwendung. In einer offenen Gesellschaft muss Protest toleriert werden, auch wenn er zu Unannehmlichkeiten führt. Es sind nämlich gerade diese Störungen des Alltags, die sowohl den Beschäftigten als auch den Klimaaktivist*innen Aufmerksamkeit für ihr Anliegen verschafft.

Auch die mediale Berichterstattung unterscheidet sich deutlich zwischen den Streiks von Branchenverbänden und den Aktivist*innen der „Letzten Generation“ deutlich. Während man es gar wagte, die Klimaaktivist*innen in eine Tradition von Terrororganisationen zu stellen und sich mehr und mehr auf die Form als auf den Inhalt zu konzentrieren, schlug den Bauernprotesten von Seiten der Berichterstattung und der Politik durchaus Verständnis entgegen. Die öffentliche Diskussion ist dadurch in eine Richtung abgedriftet, in der nicht mehr über die zugrunde liegenden Probleme, sondern über Stereotype und Feindbilder diskutiert wurde.

Es liegt der Verdacht nahe, dass bei bestimmten Protesten die Grenzen des Strafrechts ausgetestet werden, um diese Proteste und ihre Ziele zu delegitimieren und Protestierende einzuschüchtern. Dies ist leider auch in demokratischen Gesellschaften keine Seltenheit mehr. In den USA wurden im Frühjahr 2025 über 1.200 internationale Studierende durch SEVIS-Datensatzlöschungen ihrer Visa beraubt – vielfach ohne Anhörung oder gerichtliches Verfahren. Nach massiven Klagen und einstweiligen Verfügungen kündigten Bundesbehörden zwar an, viele Visa wiederherzustellen, doch bleibt der Einsatz völkerrechtlich fragwürdiger Bestimmungen als politisches Druckmittel eine ernstzunehmende Einschränkung der akademischen Freiheit, insbesondere, da sich der Entzug der Visa auch speziell an jene Studierende und Wissenschaftler*innen richtete, welche an Protesten teilnahmen56. Gleichzeitig werden Forschungsfelder dramatischen Kürzungen entzogen, welche bei der aktuellen US-Regierung in Ungnade gefallen sind7. Nicht zuletzt wurden zum Beispiel alle Autoren des ausstehenden Berichts zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die USA gefeuert8. Es bestehen Befürchtungen, dass dieser Bericht nun komplett zurückgehalten oder gar von einer neuen Kommission inhaltlich manipuliert wird.

Inspiration an den Ausweisungswellen in den USA nimmt man sich anscheinend auch in Berlin, wo EU-Bürger*innen aufgrund der Teilnahme an Protesten die Freizügigkeit entzogen werden soll – ein massiver Schritt, der rechtliche Bedenken auslöst, da der Vorwurf von gewaltsamen Protest bisher gerichtlich nicht bestätigt wurde9. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Neutralität des Rechtsstaats und die akademische Freiheit beschnitten wird, um Protestierende, gerade auch aus dem akademischen Umfeld, abzuschrecken und bestimmte Meinungen an den Rand der Gesellschaft zu drängen.

Ein ähnliches Abschreckungsmanöver kann auch in der kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 24. Februar 2025 vermutet werden. Sie nimmt mit ihren 551 minutiösen Fragen – von staatlichen Fördermitteln über private Spender bis zu vermeintlichen Parteizusammenhängen – nicht nur Umwelt- oder Klimaorganisationen wie Greenpeace und „Omas gegen Rechts“, sondern explizit auch das investigativ-journalistische Netzwerk CORRECTIV ins Visier, womit unabhängiger, kritischer Journalismus attackiert wurde10. Durch die Infragestellung sämtlicher Finanzierungsquellen und die Verwendung des Begriffs „Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt“ wurde der Verdacht einer Fremdsteuerung geschürt und die Unabhängigkeit der zivilgesellschaftlichen Akteure systematisch delegitimiert – eine Strategie, die zum Beispiel in Ungarn die Zivilgesellschaft stark geschwächt hat. Die Auswahl der angesprochenen NGOs – schwerpunktmäßig regierungskritische Organisationen – offenbart eine ideologisch stark vorbelastete Zielrichtung, bei der gezielt progressive Initiativen herausgegriffen wurden. Dabei ist zu betonen, dass politische Bildungsarbeit nach § 52 Abs. 2 AO als gemeinnütziger Zweck anerkannt ist, solange sie nicht in explizite Parteiwerbung mündet – was bei keiner der betroffenen Organisationen der Fall war.11 Insbesondere ist politische Aktivität erlaubt, wenn sie den Zielen einer gemeinnützigen Organisation, wie dem Naturschutz, dem Schutz von Verfolgten oder der Förderung des demokratischen Staatswesens dient1213. Dennoch unterstellte die Anfrage implizit, ihre Aktivitäten könnten gegen das Gemeinnützigkeitsrecht verstoßen, und legte so den Grundstein für eine formale Angriffsstrategie. In den letzten Jahren wurden wiederholt Organisationen wie Campact und attac die Gemeinnützigkeit entzogen, was einen schweren finanziellen Schlag bedeutet. Eingereicht unmittelbar vor der Bundestagswahl 2025, setzte die Anfrage die NGOs unter enormen Zeitdruck und bürokratischen Aufwand, was als Einschüchterungsversuch gewertet werden kann. Der Eindruck wird natürlich weiter verstärkt, wenn ein Kanzlerkandidat jene, die mit seinem politischen Kurs nicht einverstanden sind, als „Spinner“ diffamiert und damit deren gleichberechtigte Position im politischen Diskurs infrage stellt.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist bereits ständig Angriffen von außen ausgesetzt – unter anderem durch die politischen Verwerfungen im Rahmen der Corona-Pandemie, durch die Zersplitterung des Informationsraum in den sozialen Netzwerken und der Verbreitung von Fake News wie auch durch ständige Angriffe von den politischen Rändern. Deshalb ist es umso wichtiger, durch eine unbedingte Neutralität und Unvoreingenommenheit zu demonstrieren, dass der Rechtsstaat über dem politischen Tagesgeschäft steht. Leider haben die letzten Jahre daran starken Zweifel gesät. Die deutsche Gesellschaft wurde im Dezember 2023 von der CIVICUS Menschenrechts-Analyse von „frei“ auf „eingeschränkt“ herabgestuft, weil Behörden zunehmend mit harten Mitteln gegen Klima- und Solidaritätsproteste vorgingen14. Ein verlorenes Vertrauen fördert Polarisierung, Selbstzensur und die Ausbreitung von Verschwörungserzählungen, die die demokratische Praxis weiter schwächen. Wer tatsächlich gegen gesellschaftliche Spaltung vorgehen möchte, muss dazu beitragen, dass sich alle gleichbehandelt fühlen. Feindbilder zu schüren anstatt sich sachlich mit konstruktiver Kritik auseinanderzusetzen und kritische NGOs, Wissenschaftler und Studierende zu drangsalieren, vergiftet die Diskussionskultur und schwächt die Mitte der Gesellschaft weiter. Die Verrohung unserer politischen Kultur im Stile der USA unter Trump muss um jeden Preis verhindert werden.

Deshalb darf ein gesunder Rechtsstaat kritischen Protest nicht kriminalisieren, sondern als Teil des demokratischen Willensbildungsprozesses schützen. Dazu gehört, den Vorwurf § 129 StGB nicht leichtfertig anzuwenden, um die politische Debatte anzuheizen. Zuträglich wäre es hier sicherlich, gesellschaftlich zu klären, welche Protestformen angemessen sind und welche nicht – und zwar unabhängig vom politischen Ziel dieser Proteste. Im Hinblick auf die erschreckende Eskalation in der Beziehung zwischen der US-Regierung und der Wissenschaft gehört dazu aber auch, den Hochschulbereich besonders zu schützen. Die Wissenschaft kann der Gesellschaft nur dann effizient dienen, wenn sich Wissenschaftler frei und ohne Angst vor Repressalien nach bestem Wissen und Gewissen äußern können. Dissens muss in einer Demokratie immer in der Mitte der Gesellschaft stehen, und nicht an den Rändern. Jedem politischen Gegner, der auf festen demokratischen Füssen steht und der konstruktiv agiert und kommuniziert, muss ein Mindestmass an Respekt gezollt werden, insbesondere von gewählten Amtsträgern. Nur dann kann der Widerstreit der Meinungen Fortschritt bringen. Offener, sachlicher Dissens ist kein Hindernis, sondern eine lebendige Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft.

1https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

2Thomas Fischer: § 129, Bildung krimineller Vereinigungen, Rn. 12–13. In: Strafgesetzbuch und Nebengesetze, C. H. Beck, München 2012, S. 915–916.

3https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/anklage-generalstaatsanwaltschaft-muenchen-letzte-generation-bildung-kriminelle-vereinigung

4https://www1.wdr.de/nachrichten/autobahnen-blockaden-landwirte-bauern-proteste-diesel-agrardiesel-steuerverguenstigungen-100.html

5https://apnews.com/article/international-student-status-restored-9e8a7cb90f4193ec52bf06edc5094cd9

6https://www.washingtonpost.com/immigration/2025/04/29/khalil-mahdawi-deportation-foreign-policy-rubio

7https://www.standardmedia.co.ke/environment-climate/article/2001517186/climate-watchers-fret-over-trumps-cut-to-science

8https://edition.cnn.com/2025/04/29/climate/trump-dismisses-climate-report-authors

9https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abschiebung-ausweisung-palaestina-aktivisten-rechtswidrig-eugh-freizuegigkeit-berlin

10https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015035.pdf

11https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

12https://www.solidaris.de/aktuelles/gemeinnuetzigkeit-und-politische-betaetigung

13https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910035/

14https://monitor.civicus.org/presscentre/germany