Wissenschaftliche Einordnung zum hessischen Klimagesetz: Kritik am AfD-Gesetzentwurf und Empfehlungen zur Weiterentwicklung

Im Kern stützt sich der AfD-Entwurf zur Aufhebung des hessischen Klimagesetzes auf das Argument, der Anteil Hessens an den weltweiten Emissionen sei zu gering, als dass eigene Klimaziele verhältnismäßig wären. Diesen Gedanken hält Scientists for Future für nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht habe dieses „Kleiner-Beitrag-Argument“ in seinem Klimabeschluss vom März 2021 ausdrücklich zurückgewiesen: Würde jeder kleinere Verursacher so argumentieren, ließe sich kein einziges Klimaziel erreichen. Hinzu kommt, dass Hessen pro Kopf rund sechs Tonnen Treibhausgase im Jahr ausstößt – das Vier- bis Fünffache des weltweiten Durchschnitts. Wer überdurchschnittlich emittiere, müsse auch überdurchschnittlich einsparen.

Auch die im Entwurf befürchteten Kosten seien deutlich überzeichnet. Den Kosten stehen Schäden und Anpassungskosten in zweistelliger Milliardenhöhe gegenüber, die entstehen, wenn Klimaschutz unterbleibt. Allein für das Jahr 2023 weist die Versicherungswirtschaft für Hessen wetterbedingte Schäden von rund 900 Millionen Euro aus.

Dem Argument, Klimavorgaben gefährdeten den Wirtschaftsstandort, widerspricht Scientists for Future ebenfalls. Verlässliche Klimaziele stärkten die Region eher, als dass sie ihr schadeten – etwa mit Blick auf den Finanzplatz Frankfurt als europäisches Zentrum für nachhaltige Geldanlagen und auf die EU-Industriepolitik, die Schlüsseltechnologien gezielt fördert.

Eine ersatzlose Aufhebung würde Hessen zudem zum einzigen großen westdeutschen Flächenland ohne eigenes Klimaschutzgesetz machen. Bemerkenswert sei zudem, dass selbst jene Gutachten, auf die sich der Entwurf beruft, gerade nicht für eine Abschaffung sprechen. Sowohl der Hessische Klimabeirat als auch eine vom Beirat in Auftrag gegebene Studie empfehlen, einzelne Vorschriften weiterzuentwickeln, nicht aber das gesamte Gesetz aufzuheben. Die gegenteilige Schlussfolgerung des Entwurfs sei von den zitierten Quellen nicht gedeckt.

Scientists for Future empfiehlt daher in der Landtagsanhörung, das hessische Klimagesetz nicht abzuschaffen, sondern gezielt zu erneuern und wirksamer auszugestalten. Dafür sprechen aus Sicht der Wissenschaft mehrere Gründe.

Erstens verpflichtet das Bundes-Klimaanpassungsgesetz inzwischen alle Länder, eine eigene Vorsorgestrategie gegen Hitze, Dürre und Starkregen vorzulegen. Hessen muss sein Landesrecht also ohnehin anpassen.

Zweitens weist das geltende Gesetz aus fachlicher Sicht strukturelle Schwächen auf, die seine Wirksamkeit begrenzen. So unterschätzt die bisherige Emissionsbilanz den tatsächlichen hessischen Ausstoß um etwa ein Drittel, weil eingeführter Strom, importierte Wärme und vorgelagerte Lieferketten nicht vollständig berücksichtigt werden. Zudem sind die Klimaziele zu unverbindlich formuliert, und für Sofortmaßnahmen fehlt eine klare Zuständigkeit der einzelnen Ministerien.

Scientists for Future schlägt deshalb vor, ein verbindliches, an den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiertes Treibhausgasbudget im Gesetz zu verankern, auf eine vollständige, verbrauchsbasierte Emissionsbilanz umzustellen, die Verantwortung für die einzelnen Sektoren klar den Ressorts zuzuweisen und den kommunalen Klimaschutz verbindlicher zu gestalten. Ergänzend wird ein auf zwei Jahre angelegtes Sofortprogramm vorgeschlagen, das vom Energie- und Wassersparen bis zum beschleunigten Ausbau von Solar- und Windenergie reicht und nach den vorgelegten Berechnungen wirtschaftlich vorteilhaft wäre.

In dieser überarbeiteten Form, so das Fazit der Stellungnahme, könnte das Klimagesetz zu einem wirksamen Steuerungsinstrument werden, das Hessen befähigt, seine rechtlichen Verpflichtungen aus Grundgesetz, Hessischer Verfassung und Pariser Klimaabkommen zuverlässig zu erfüllen.