Frankfurt am Main, 21. September 2026 – Scientists for Future Frankfurt am Main e.V. hat beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Antrag auf Zugang zum gesetzlich vorgeschriebenen Monitoring- und Projektionsbericht zum Hessischen Klimagesetz gestellt. Der Bericht soll Auskunft darüber geben, wie sich die Treibhausgasemissionen in Hessen entwickeln und ob das Land auf dem gesetzlich festgelegten Pfad zur Klimaneutralität liegt.Nach Kenntnis von Scientists for Future liegt der Bericht dem zuständigen Ministerium bereits seit mehreren Monaten vor. Bislang wurde er weder veröffentlicht noch dem Hessischen Landtag zur Kenntnis gegeben. Der Verein fordert nun Zugang zu dem Dokument.
Gesetz schreibt regelmäßiges Monitoring vor
Das Hessische Klimagesetz verpflichtet die Landesregierung zu einer regelmäßigen Überprüfung der Erreichung ihrer Klimaschutzziele. Nach § 9 HKlimaG ist alle fünf Jahre ein Monitoring- und Projektionsbericht vorzulegen. Der Bericht soll unter anderem die Entwicklung und Projektion der Treibhausgasemissionen in Hessen sowie deren Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutzziele darstellen. Der Hessische Landtag erhält den Bericht zur Kenntnis.
Für Hessen sieht das Klimagesetz eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 und um mindestens 88 Prozent bis 2040 gegenüber 1990 vor. Spätestens bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Zeitpunkt des Berichts wirft Fragen auf
Nach Informationen von Scientists for Future ist der Monitoring- und Projektionsbericht bereits im Frühjahr im Ministerium eingegangen. Der Verein sieht deshalb einen öffentlichen Erklärungsbedarf, weshalb der Bericht bislang nicht zugänglich gemacht wurde.
Nach Einschätzung von Scientists for Future ist es möglich, dass der Bericht eine Verfehlung der gesetzlich festgelegten Zwischenziele ausweist. Dies wäre insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Debatte über eine Änderung des Hessischen Klimagesetzes von Bedeutung. Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sieht unter anderem Änderungen an der Verbindlichkeit der bisherigen Klimaziele vor.
Dazu erklärt Dr. Niklas Götz, Regionalkoordinator von Scientists for Future Frankfurt:
„Ein Bericht, der zeigen könnte, dass die eigenen Klimaziele verfehlt werden, darf nicht deshalb in der Schublade verschwinden, weil gerade über die Lockerung dieser Ziele verhandelt wird. Wer eine Gesetzesänderung mit sachlichen Argumenten begründen will, muss auch die unbequemen Fakten auf den Tisch legen.“
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
Scientists for Future stützt seinen Antrag auf das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG). Das Gesetz gewährt grundsätzlich jeder Person Zugang zu vorhandenen Umweltinformationen, ohne dass ein eigenes rechtliches oder persönliches Interesse nachgewiesen werden muss. Zu den erfassten Umweltinformationen gehören unter anderem Informationen über Energie, Klima und deren Auswirkungen.
Da der Monitoring- und Projektionsbericht Angaben zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der hessischen Klimaschutzziele enthält, macht der Verein diesen Anspruch auf Zugang geltend. Die beantragten Informationen sind nach den Vorgaben des HUIG grundsätzlich innerhalb eines Monats zugänglich zu machen; bei umfangreichen und komplexen Informationen kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Scientists for Future Frankfurt fordert das Ministerium daher auf, den Monitoring- und Projektionsbericht innerhalb der gesetzlichen Frist zugänglich zu machen.