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Pressemitteilungen
- Rechtsgutachten: Novelle des Hessischen Klimagesetzes senkt das Schutzniveau an dreizehn Stellen ab – zwei Regelungen verfassungswidrigFrankfurt am Main, 10. September 2026 – Scientists for Future Frankfurt (Main) e. V haben ein Rechtsgutachten zur geplanten Novelle des Hessischen Klimagesetzes veröffentlicht. Danach senkt der Gesetzentwurf das Schutzniveau des geltenden Rechts an mindestens dreizehn Stellen ab; zwei Änderungen bewertet das Gutachten als verfassungswidrig. Scientists for Future empfehlen dem Landtag, den Entwurf in dieser Fassung nicht zu beschließen und zuvor den seit dem Frühjahr 2025 vorliegenden Monitoringbericht zu den hessischen Klimazielen zu veröffentlichen. Das Robert Koch-Institut schätzt die Zahl der hitzebedingten Todesfälle in Deutschland seit dem Frühjahr auf rund 15.800 – mehr als in jedem vollständigen Jahr seit Beginn der Auswertung 2016 (RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität,
- Wissenschaftliche Einordnung zum hessischen Klimagesetz: Kritik am AfD-Gesetzentwurf und Empfehlungen zur WeiterentwicklungIm Kern stützt sich der AfD-Entwurf zur Aufhebung des hessischen Klimagesetzes auf das Argument, der Anteil Hessens an den weltweiten Emissionen sei zu gering, als dass eigene Klimaziele verhältnismäßig wären. Diesen Gedanken hält Scientists for Future für nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht habe dieses „Kleiner-Beitrag-Argument“ in seinem Klimabeschluss vom März 2021 ausdrücklich zurückgewiesen: Würde jeder kleinere Verursacher so argumentieren, ließe sich kein einziges Klimaziel erreichen. Hinzu kommt, dass Hessen pro Kopf rund sechs Tonnen Treibhausgase im Jahr ausstößt – das Vier- bis Fünffache des weltweiten Durchschnitts. Wer überdurchschnittlich emittiere, müsse auch überdurchschnittlich einsparen. Auch die im Entwurf befürchteten Kosten seien deutlich überzeichnet.
- Vortragsreihe „Frankfurt, geht’s auch anders?“Veranstaltungen mit Experten aus den Sozialwissenschaften im Januar und Februar Im Haus am Dom Die Regionalgruppe Scientists for Future Frankfurt lädt gemeinsam mit dem Haus am Dom zur Vortragsreihe „Frankfurt, geht’s auch anders? – Wie gesellschaftlicher Wandel sozial und ökologisch gerecht gelingen kann“ ein. Auch das Jahr 2025 hat es gezeigt: Dürre, Brände und Überschwemmungen machen den Klimawandel längst zur Realität. Die Wissenschaft ist sich seit langem einig: Unsere Gesellschaft muss sich umfassend wandeln, um mit den neuen Bedingungen zurechtzukommen und die schlimmsten Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuwenden. Doch während die Dringlichkeit wächst, rücken klimapolitische Ziele in Gesellschaft und Politik immer stärker in den Hintergrund.
- Klimaschutz braucht TransparenzScientists for Future Frankfurt warnen vor Abschaffung des Klimachecks und des CO₂-Schattenpreises Bei der Anhörung zum Bürokratieabbaugesetz im Hessischen Landtag haben Vertreter der Scientists for Future Frankfurt (Main) die geplante Abschaffung des Klimachecks kritisiert. Baden-Württemberg ist mit der CO2-Schattenbepreisung sehr zufrieden – der Aufwand halte sich in Grenzen, der Nutzen für eine transparente Klimapolitik sei dagegen enorm. Bei der heutigen öffentlichen Anhörung zum Ersten Bürokratieabbaugesetz im Hessischen Landtag haben Dr. Ralf Becherer und Dr. Niklas Götz von den Scientists for Future Frankfurt (Main) eindringlich vor der geplanten Abschaffung des Klimachecks und des CO₂-Schattenpreises im Klimagesetz in Hessen gewarnt. Beide Instrumente seien,
- Scientists for Future Frankfurt kritisiert die unverhältnismäßige Kriminalisierung von KlimaaktivismusFrankfurt am Main, 02. Juni 2025 – Die Generalstaatsanwaltschaft München hat am 24. März in einer 149-seitigen Schrift Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen fünf ehemalige Aktivist*innen der ehemaligen „Letzten Generation“ erhoben. Diese Anklage hat erhebliche Wellen geschlagen. Sie wirft nicht nur Fragen zur juristischen Tragfähigkeit dieses Vorwurfs auf, sondern auch zur Gleichbehandlung verschiedener Protestformen, zur politischen Instrumentalisierung des Rechtsstaats und zu den Folgen für das gesellschaftliche Vertrauen. Zuallererst ist festzustellen, dass der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nur Vereinigungen erfasst, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind1.